
Kriterien des Fairen Handels

Die Konvention der WeltlädenDie Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands beschlossen. 1999 erfolgte eine leichte Überarbeitung. Seit Oktober 2010 sind die Kriterien für den Fairen Handel der Weltläden neu formuliert, besser an die internationalen Kriterien angepasst und von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands mit großer Mehrheit beschlossen worden. Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an. Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf ProduzentInnen, Importeure sowie Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Diese Grundkriterien sind:
Seit 1998 ist die Anerkennung der Konvention Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Denn nur mit einer klaren Grundlage für ihre Arbeit können Weltläden und Gruppen nach außen deutlich machen, wofür sie mit ihrem Fairen Handel stehen. Dafür steht das Weltladen-Logo. |
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Die Konvention der Weltläden bildet auch die Grundlage für die Bewertung der Importorganisationen, die der Weltladen-Dachverband seit mehreren Jahren immer wieder vornimmt und in der Broschüre ATO-TÜV veröffentlicht, um Weltläden bei der Auwahl ihrer Lieferanten zu helfen. (ATO = "alternative trade organization") Weitere Informationen erhalten Sie beim Weltladen-Dachverband und in Ihrem Weltladen. |
