Info-Stand zum Weltladen-Dachverband auf den Weltladen-Fachtagen
Weltladen-Dachverband/C. Albuschkat

Lieferantenkatalog

Der Weltladen-Dachverband überprüft Importeure, die ihre Produkte in Weltläden verkaufen möchten. Erfüllen diese Importeure die Fair-Handels-Kriterien gemäß der Konvention der Weltläden, dann werden sie in den Lieferantenkatalog aufgenommen.

Mit Hilfe des Lieferantenkatalogs können Weltläden ganz einfach ihr Sortiment entsprechend der Konvention der Weltläden zusammenstellen. Aktuell umfasst der Lieferantenkatalog über 90 anerkannte Lieferanten. Diese findet ihr in unserer Lieferanten- und Sortimentssuche.

Wie wird sichergestellt, dass die Produkte in Weltläden auch wirklich fair gehandelt sind?


Das Überprüfungsverfahren des Lieferantenkatalogs

Lieferanten, die im Lieferantenkatalog gelistet sind, haben ein mehrstufiges Überpüfungsverfahren durchlaufen. Dabei gibt es je nach Unternehmensgröße oder bereits vorhandener Zertifizierungen unterschiedliche Anforderungen.

Die einzelnen Schritte bis zu einer Anerkennung eines Lieferanten im regulären Verfahren sind:

  1. 1.

    Antragstellung beim Weltladen-Dachverband

    Lieferanten, die an einer Aufnahme in den Katalog interessiert sind, können sich ein Antragsformular herunterladen. Der Antrag wird vom Weltladen-Dachverband geprüft, der daraufhin im Regelfall dem Lieferanten einen Vertrag zusendet, der die Rechte und Pflichten des Lieferanten sowie des Weltladen-Dachverbandes spezifiziert.

  2. 2.

    Überprüfungsverfahren: Fragebogen und Audit

    1. Fragebogen: Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird das eigentliche Aufnahmeverfahren gestartet. Der Lieferant füllt einen Fragebogen, in dem die Übereinstimmung seiner Arbeitsweise mit der Konvention der Weltläden abgefragt wird, aus. Die Prüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Weltladen-Dachverbandes in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog.
    2. Audit: Auf der Basis einer erfolgversprechenden Auswertung des Fragebogens wird von einem*r externen Auditor*in, die im Fragebogen gemachten Angaben überprüft und ein Bericht verfasst.
  3. 3.

    Aufnahme in den Lieferantenkatalog

    Der Vorstand des Weltladen-Dachverbandes entscheidet, basierend auf dem Ergebnis des Fragebogens und des Auditberichts, über die Aufnahme in den Lieferantenkatalog. Der Weltladen-Dachverband veröffentlicht neu anerkannte Lieferanten auf seiner Website. Darüber hinaus wird die Aufnahme im monatlichen Fach-Newsletter an die Weltläden kommuniziert.

  4. 4.

    Produkt ist im Weltladen

    Die Produkte des Lieferanten können nun von den Weltläden in Deutschland ins Sortiment aufgenommen und verkauft werden.


Die verschiedenen Überprüfungsverfahren

Reguläre Verfahren

Reguläre Überprüfungsverfahren gelten für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz ab 150.000 €.

Vereinfachte Verfahren

Vereinfachte Verfahren gelten für Unternehmen

  • mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 150.000 €.
  • die „garantierte“ WFTO-Mitglieder sind.
  • die Naturland Fair zertifiziert sind
  • die Mitglied im FAIR BAND sind.
  • die mindestens 90 % ihres Umsatzes mit fair zertifizierten (Fairtrade, IMO Fair For Life, SPP) Produkten machen und die ihre Zulieferer (für mindestens die Hälfte ihres Gesamtumsatzes) persönlich kennen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Überprüfungsverfahren findet ihr im download-Bereich unter „Ablauf des Überprüfungsverfahrens“ oder auf den Seiten Für Lieferanten.

Kontakt:

CC BY 4.0-Lizenz

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Stand: 10/2022

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