Die Umsatzsteuer ist keine Steuer auf den Gewinn oder das Einkommen, sondern eine Steuer auf die Warenverkäufe. Den Kund*innen wird Ware in Rechnung gestellt, auf die ein Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen wird. Diese Umsatzsteuer möchte das Finanzamt haben. Abgezogen werden kann davon die so genannte Vorsteuer, die auf den Rechnungen der Lieferanten als Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen ist. Die Differenz wird an das Finanzamt weitergeleitet.
Quellen
Weltladen-Dachverband (2015): Grundkurs Weltladen. Modul 6 “Der Weltladen als Unternehmen”.
Weltladen-Dachverband (2009): Weltläden neu gründen. Ein Leitfaden für Veränderer.