Betriebe mit einem hohen Bargeldanteil – und dazu gehört auch der Einzelhandel – gelten bei der Finanzverwaltung als stark risikobehaftet, da sie befürchtet, dass nicht alle Einnahmen versteuert werden könnten. Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist daher wichtiger Bestandteil der alltäglichen Ladenarbeit.
Im Falle einer Betriebsprüfung wird durch das Finanzamt viel Wert auf die ordnungsgemäße Dokumentation aller Kassenvorgänge gelegt. Alle relevanten Kassenvorgänge müssen ordnungsgemäß, vollständig und unveränderbar dokumentiert sein.
Seit 2017 treten zusätzliche Vorschriften in Kraft, die 2020 durch die Kassensicherungsverordnung noch einmal ergänzt wurden. Verlangt werden bei elektronischen Kassen vor allem eine erweiterte Speicherfähigkeit des Gerätes und eine Schnittstelle zum Auslesen der Daten durch eine spezielle Prüfsoftware der Finanzbehörde.