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Minijob/Midijob

Minijob (450-Euro-Job)

Zum 1. Januar 2013 wurde die Einkommensgrenze bei den unteren Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro erhöht.

Bei Minijobs bis 450 Euro fallen für Arbeitnehmer*innen keine Steuern oder Sozialabgaben an, außer für die Rentenversicherung. Für die Arbeitnehmer*in bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei, bis auf die Rentenversicherungspflicht.

Neu seit 2013: Der Arbeitgeber entrichtet einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 %. Der*die Minijobber*in hat einen Eigenanteil in Höhe von 3,9 % zu tragen. Das ist der Differenzbetrag zwischen dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 18,9 % und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 %. So erwirbt der*die Arbeitnehmer*in weitere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30 % mit ungefähr folgender Aufteilung: 15 % für Rentenversicherung, 14 % für Krankenversicherung und 2 % Steuern plus jährlicher Beitrag für die Berufsgenossenschaft.

Wird neben einem rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf. Werden jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und wird dadurch die 450-Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung. In diesen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig. Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B. als Beamte*r oder Selbstständige*r), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.

Midijob (450,01-bis-850 Euro-Job (Gleitzone))

Einen Übergang zu den echten Minijobs bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 450,01 bis 850 Euro. Die von dem*der Arbeitnehmer*in zu zahlenden Sozialbeiträge steigen langsam an, während der Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge von durchschnittlich 30 % zu zahlen hat.

Der*die Arbeitnehmer*in hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 % des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 % bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen. Die Beitragsanteile der*des Arbeitnehmer*in und Arbeitgebers können mit Hilfe des Gleitzonenrechners der Deutschen Rentenversicherung berechnet werden.

Diese gleitende Regelung gilt nicht, wenn die Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 bis 850 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 850 EUR ausgeübt wird. In solchen Fällen sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und von dem*der Arbeitnehmer*in zu zahlen.

Tarif und Lohnabrechnung

Die Entlohnung der Stellen sollten sich am Einzelhandelstarif orientieren. Über die Tarife informiert die Gewerkschaft oder der Einzelhandelsverband.

Die genauen Kosten einer Stelle für den Arbeitgeber kann nur ein*e Steuerberater*in berechnen oder man schafft sich eine Lohnabrechnungssoftware an. Die monatliche Lohnabrechnung kann über ein Steuerbüro oder eine Lohnabrechnungsfirma erfolgen. Weltläden sollten die Personalabrechnungsstelle der Kirchen anfragen, ob sie gegen Bezahlung dort die Lohnabrechnung durchführen können.

Meldung zur Sozialversicherung

Die Beschäftigten müssen beim Sozialversicherungsträger angemeldet werden. Bei 450-Euro-Jobs ist das die Deutsche Rentenversicherung. Ab 450,01-Euro-Jobs ist es die jeweilige Krankenkasse der Beschäftigten.

Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Alle Beschäftigten, auch im Minijob, müssen bei der Berufsgenossenschaft (Einzelhandel oder Verwaltung – je nach Tätigkeit) gemeldet werden. Dort muss ein jährlicher Beitrag gezahlt werden, dessen Höhe sich nach der Tätigkeit richtet.


Quelle

DEAB – Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V. (2010): QualiFair Aufbaukurs Weltladen. Qualifikation für Fach- und Führungskräfte im Fairen Handel. Modul “Personalführung im Weltladen” (Birgit Lieber).

Zum Weiterlesen

www.minijob-zentrale.de

Quelle: Wiki-Artikel „Minijob/Midijob“ von Weltladen-Dachverband e.V. unter einer CC BY 4.0-Lizenz

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