Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder (Komponist*innen, Textdichter*innen...) auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützte Musikwerke genutzt werden.
Eine öffentliche Nutzung von Musik – z. B. bei Veranstaltungen oder als Hintergrundmusik in einem Geschäft – muss bei der GEMA angemeldet werden. Die GEMA prüft dann, ob für die Nutzung Gebühren entrichtet werden müssen. Zur Orientierung: Bei einem Einzelhandelsgeschäft mit einer Größe bis 100 qm fällt für das Abspielen von Musik von CD bei GEMA-pflichtiger Musik eine Jahresgebühr von rund 117 Euro an. Für gemeinnützige Vereine gibt es keine vergünstigten Konditionen.
Der Weltladen-Dachverband hat bislang keinen Rahmenvertrag mit der GEMA, durch den seine Mitglieder von vergünstigten Gebühren profitieren würden. Grund dafür ist, dass ein Rahmenvertrag mit einem recht hohen Aufwand sowohl für den WL-DV als auch für die Weltläden verbunden wäre.