Stellenanzeige
Eine Stellenanzeige soll einerseits den Arbeitgeber, in unserem Fall die juristische Person, die den Weltladen betreibt, vorstellen, andererseits die ausgeschriebene Stelle möglichst kurz und knapp beschreiben. Wichtig sind auch diese beiden Aspekte: Was bieten wir als Arbeitgeber und was erwarten wir von den Bewerber*innen?
Bewerbungsfrist, Stundenumfang und ggfs. Befristung der Stelle, Arbeitsort und Ansprechpartner für Fragen und Bewerbungsunterlagen sollten außerdem in einer Stellenanzeige erwähnt sein.
Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral formuliert werden (z.B. m/w/d für männlich/weiblich/divers).
Wo die Stellenanzeige veröffentlicht wird, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und nach den Personen, die angesprochen werden sollen. Es stellt sich die Frage, in welchen Medien und über welche Plattformen erreichen wir die Personen, die sich für die betreffende Stelle interessieren könnten. Die Homepage des Weltladens und sein Auftritt in sozialen Medien kann ebenso für die Stellenanzeige genutzt werden wie die Tür des Weltladens. Das Netzwerk des Weltladens wie z.B. die Homepage des Weltladen-Dachverbands oder Newsletter von Netzwerken eignen sich ebenfalls gut. Außerdem kommen Tageszeitungen und evtl. deren Online-Stellenmarkt in Frage.
Autorin: Elisabeth Dersch