Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Er sollte u.a. folgende Angaben beinhalten:
- Einstellungstermin und ggfs. Befristung
- Kurze Beschreibung der Tätigkeit
- Hinweis auf die ausführliche Stellenbeschreibung, die als Teil des Vertrags gelten kann
- Stundenumfang pro Woche
- Urlaubstage pro Jahr, Urlaubsregelungen
- Überstundenregelungen
- Gehalt
- Ggfs. Hinweis auf betriebliche Regelungen (hier können z.B. Zusatzleistungen wie Fahrgeld oder zusätzliche Rentenversicherung geregelt werden)
- Bei geringfügig Beschäftigten Klärung der Nebenbeschäftigung besonders wichtig, ebenso evtl.Rentenverzicht
Ein Arbeitsvertrag wird von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und jede Partei erhält ein Exemplar mit beiden Unterschriften.
Auf den Homepages verschiedener Industrie- und Handelskammern (IHK) gibt es Vertragsmuster zur Ansicht. Nur Jurist*innen und Rechtsanwält*innen dürfen rechtsverbindliche Auskünfte zur individuellen Vertragsgestaltung machen. Bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag wenden Sie sich bitte an eine*n Rechtsanwalt*anwältin.
Autorin: Elisabeth Dersch, Stand: März 2020
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