Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine Rüge des Arbeitgebers, die dieser gegenüber der*dem Arbeitnehmer*in ausspricht. Es empfiehlt sich eine Abmahnung schriftlich niederzulegen, damit der Inhalt der Abmahnung eindeutig festgehalten wird. Eine Abmahung ist meist eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Gründe für Abmahnungen können sein: Beleidigung von Kund*innen, Kolleg*innen oder Vorgesetzten, selbst verschuldetes Zu-spät-Kommen, Arbeitsbummelei, Nicht-Einhalten von Zeitvorgaben, etc. Bereits nach einer Abmahnung kann der Arbeitgeber beim erneuten Vorkommen des gleichen Fehlverhaltens eine verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aussprechen. Abmahnungen werden zu den Personalakten des*der jeweiligen Mitarbeiter*in gelegt.
Autorin: Elisabeth Dersch, Stand März 2020
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