Bildungsarbeit und Inklusion im Fairen Handel
Im Weltladen soll keine Person diskriminiert werden, z.B. aufgrund einer Beeinträchtigung. Ein wesentliches Merkmal des Fairen Handels ist die Emanzipation und Partizipation von allen Beteiligten am Produktionsprozess. Aber nicht nur in den Ländern des globalen Südens gibt es Personengruppen, die nicht partizipieren können (was beispielsweise auf einer ungleichen Verteilung von Ressourcen basiert), sondern auch im Globalen Norden. Hierzu können beispielsweise Menschen mit Beeinträchtigung gezählt werden, die aus mannigfaltigen Gründen nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deshalb muss es ein Anliegen der Weltladenarbeit sein, alle Menschen miteinzubeziehen. Denn auch diese Bürger*innen wollen sich engagieren und sollten sich engagieren können, wenn wir als Gesellschaft gemeinsam eine nachhaltige Welt gestalten wollen. Jeder Mensch besitzt Fähigkeiten und Kompetenzen, die in der Weltladenarbeit nützlich sein können. Außerdem konsumieren auch Menschen mit Beeinträchtigung Nahrungsmittel, Kleidung und andere globale Güter und sollten somit mehr über die globalen Zusammenhänge informiert und für den Fairen Handel gewonnen werden.
Definition Inklusion
Deutschland unterschrieb 2009 die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung und verpflichtete sich damit zu deren Umsetzung. Damit wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 erweitert. Die Umsetzung in Deutschland wird vor allem durch den Begriff der „Inklusion“ beschrieben. Inklusion meint „die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“, also eine Offenheit für alle Menschen.
Veränderungen in den Schulen zum Thema Inklusion
Die Bertelsmann Stiftung hat eine Studie über „Inklusion in Deutschland“ in Auftrag gegeben, die sich der deutschen Schullandschaft widmet. Im Schuljahr 2008/2009 hatten Regelschulen 18,4 % Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Schuljahr 2013/2014 waren es 31,4 %. Die positive Entwicklung wird mit der Ratifizierung der UN-Konvention begründet. Im gleichen Zeitraum ist allerdings die Förderquote aller Kinder von 6 % auf 6,8 % gestiegen, so dass der Anteil der Schüler*innen, die Förderschulen besuchen, nur leicht sinkt. In den Kindertagesstätten lernen und spielen die Kinder vielfach gemeinsam (67 %), in der Grundschule wird knapp die Hälfte der Schüler*innen mit Förderbedarf aufgenommen (46,9 %), in der Sekundarstufe nur noch 29,9 %. Je höher die Bildungsstufe ist, desto geringer ist die Inklusionsquote.
Vorbereitung und Durchführung einer inklusiven Bildungsveranstaltung
Der Kontakt mit Menschen mit Beeinträchtigungen kann Verunsicherungen und Abwehrreaktionen auslösen. Der Umgang lässt sich jedoch üben – das benötigt Zeit und Kontaktmöglichkeiten. „Inklusion bedeutet, immer wieder nach neuen Ideen und Wegen zu suchen: Anfangen und ausprobieren. Entdecken, was schon geht und wo noch mehr möglich ist!“ Die Kooperation ist ein Lernprozess für alle. Es ist ratsam sich als Weltladen mit Fragen zur Inklusion auseinanderzusetzen, diese zu diskutieren und gemeinsame Antworten zu finden.
1. Haltung
- Wie offen möchten Bildungsreferent*innen und die Ladengruppe Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber insgesamt sein?
- Wird über Inklusion in der Ladengruppe gesprochen und findet eine Auseinandersetzung damit in der Bildungsgruppe statt?
- Besteht der Wunsch, dass verschiedene Menschen in den Weltladen kommen?
- Wo existieren Chancen und Grenzen?
- Wo benötigt der Weltladen Unterstützung oder neue Ideen, um Grenzen zu überwinden und mehr Offenheit zu erproben?
2. Zielgruppe
- Mit welchen Zielgruppen möchte der Weltladen arbeiten?
- Schließen diese Zielgruppen auch Menschen mit Beeinträchtigung ein?
3. Kooperationspartner
- Kooperiert der Weltladen bereits mit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Beeinträchtigungen?
- Oder plant der Weltladen dies in Zukunft zu tun?
4. Ort und Räumlichkeit
- Gibt es physische Barrieren, um die Räumlichkeiten des Weltladens (auch WCs) zu erreichen und sich darin zu bewegen? (Stufen und enge Korridore sind für Rollstühle und Rollatoren ein Problem)
5. Methoden und Materialien
- Inwiefern können sich Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten des Weltladens beteiligen?
- Wo liegen Grenzen und wie können diese abgebaut werden?
- Achtet der Weltladen auf
- eine ausreichend laute Stimme?
- Materialien in Leichter oder Einfacher Sprache?
- gute Lichtverhältnisse, so dass sich alle gut sehen und gegegebenenfalls von den Lippen ablesen können?
- die Verwendung von großen Bildern und großer Schriftgröße (ohne Hintergrundfarben oder -bilder) und einheitlicher Schriftart?
6. Werbung
- Wirbt der Weltladen an Orten, die Menschen mit Beeinträchtigungen häufig aufsuchen, zum Beispiel bei Selbstvertretungsorganisationen, in Beratungsstellen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel von der Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, AWO)?
- Gibt der Weltladen auf Faltblättern und anderen Werbemitteln die Kontaktdaten für eine*n Ansprechpartner*in an? (eine E-Mail-Adresse ist wichtig für gehörlose Menschen)
7. Finanzierung
- Sofern der Weltladen Anträge für die Finanzierung von Bildungsarbeit stellt: Es besteht die Möglichkeit Dolmetscher*innenkosten (Fremdsprachen, Gebärdensprache) zu beantragen.
Stand: August 2023
Quelle
Weltladen-Dachverband (2018): Warum wissen meine Eltern das eigentlich nicht\?
Zum Weiterlesen
2014_WL-DV_Weltladen fuer ALLE_barrierefrei.pdf 2017_Schneider_Kakao-Inklusiv-Leitfaden_fuer_LehrerInnen