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Menschenrechtliche Sorgfalt im Fairen Handel

Seit 50 Jahren zeigen Fair-Handels-Unternehmen, dass es möglich ist, Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu achten. Die Einhaltung der Menschenrechte und transparente Lieferketten gehören seit den Anfängen zu den Kriterien des Fairen Handels. In all den Jahren haben Fair-Handels-Unternehmen viel Erfahrung gesammelt, wie Lieferketten wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig gestaltet werden können. Der Faire Handel hat verschiedene Instrumente eingeführt und erprobt, um seine Prinzipien entlang der Lieferkette umzusetzen und zu überprüfen.

Dabei gilt: Im Fairen Handel steht der Mensch im Mittelpunkt. Die Handelspartnerschaften beruhen auf Dialog, Transparenz und Respekt. Damit sich eine solche Handelsbeziehung entwickeln kann, benötigt es vor allem Zeit und Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Daher ist die langfristige Zusammenarbeit mit verbindlichen Lieferverträgen und einer kontinuierlichen Auftragslage seit jeher Kernanliegen des Fairen Handels. Dazu gehört auch, Krisenzeiten gemeinsam zu bewältigen und sich bei Schwierigkeiten gegenseitig zu unterstützen.

Im Fokus: Das WFTO-Garantie-System

Viele Fair-Handels-Unternehmen in Deutschland sind Mitglied in der World Fair Trade Organization (WFTO). In der internationalen Dachorganisation vereinigen sich fast 400 Organisationen aus mehr als 70 Ländern. Die WFTO-Mitglieder haben sich zu 100% dem Fairen Handel verschrieben. Die gemeinsame Basis bilden die 10 Grundsätze des Fairen Handels.

Das WFTO-Garantie-System wurde im Mai 2013 eingeführt. Seitdem durchlaufen alle WFTO-Mitglieder, die Handel betreiben, also sowohl die Produzent* innen-Organisationen im Globalen Süden als auch die Importeure im Globalen Norden, dieses Verfahren. Es dient sowohl als Instrument zum internen Qualitäts-Management für Mitglieder und als auch zur externen Kontrolle der Mitglieder. Es ist darauf ausgelegt, dass die Mitglieder regelmäßig ihre eigenen Aktivitäten in Relation zu den Prinzipien des Fairen Handels überprüfen und Verbesserungen in die Wege leiten, wo dies nötig scheint.

Die Sicherstellung der Fair-Handels-Kriterien entlang der gesamten Lieferkette ist ein kompliziertes Unterfangen. Die Mehrzahl der WFTO-Mitglieder sind Produzenten-Organisationen im Bereich (Kunst-)Handwerk und können sich somit z.B. nicht durch FLO-Cert zertifizieren lassen. Oft arbeiten diese Produzenten-Organisationen mit weiteren lokalen Produzentengruppen zusammen, was die Transparenz entlang der Lieferkette zusätzlich erschweren kann.

Um hier eine größere Transparenz und Glaubwürdigkeit zu ermöglichen, hat die WFTO zusätzlich zu den Standards der zehn WFTO-Prinzipien auch ein Lieferketten-Management eingeführt. Das bedeutet, dass alle WFTO-Mitglieder, die Handel betreiben, ein eigenes internes Monitoring-System über all ihre Handelskontakte aufbauen. So soll eine weitestgehende Transparenz auf allen Ebenen ihrer Lieferkette geschaffen werden und dafür Sorge getragen werden, dass die WFTO-Prinzipien entlang der Lieferkette auch tatsächlich eingehalten werden.

Wie werden die Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Fairen Handel umgesetzt?

Ein Vergleich der bestehenden Standards und Kriterien des Fairen Handels mit den Aspekten der geforderten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zeigt: Fair-Handels-Organisationen erfüllen die geforderten Maßnahmen bereits. Und sie stellen durch regelmäßige Kontrollen sicher, dass diese auch eingehalten werden:

  1. Die Einhaltung der Menschenrechte war von Anfang an ein wesentlicher Baustein in der Definition der Kriterien des Fairen Handels. Menschenrechte bilden das Fundament, auf dem die weiteren Kriterien aufbauen. Alle Fair-Handels-Akteure verfügen über schriftliche Unternehmensleitbilder oder Grundsatzerklärungen, die die Einhaltung der Menschenrechte festschreiben.

  2. Durch regelmäßige Audits findet eine kontinuierliche Analyse der jeweiligen Realitäten vor Ort und der Auswirkungen des Handels-Engagements statt.

  3. Bei Bedarf werden effektive Gegenmaßnahmen definiert, um Missstände zu beheben. Ein Beispiel: Bei einem Handelspartner oder einer Produzent/innen-Gruppe werden die Kriterien zur Arbeitssicherheit (gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen) nicht eingehalten, weil in der Teefabrik der Lärmschutz für Mitarbeiter/innen fehlt. Dies wird im Audit-Bericht als „non-conformity“ (fehlende Übereinstimmung) aufgenommen, die zumeist innerhalb einer zu setzenden Frist behoben werden muss („corrective action“). Gelingt dies nicht, ist die Zertifizierung bzw. die Anerkennung gefährdet. Bei schweren Verfehlungen kann es auch passieren, dass die Zertifizierung oder die Mitgliedschaft ausgesetzt wird, bis die Missstände behoben sind.

Jedes Fair-Handels-System verfügt über ein Beschwerde-Verfahren, das den Beteiligten ermöglicht, sich beispielsweise gegen – aus ihrer Sicht – unberechtigte Kritik zu wehren. Die WFTO hat darüber hinaus eine Plattform eingerichtet, über die jeder Mensch gefundene oder erfahrene Verstöße gegen die Fair-Handels-Kriterien melden kann („Fair Trade Accountability Watch").

Fair-Handels-Akteure fordern ein Lieferkettengesetz

Unternehmerische Verantwortung gehört zum Selbstverständnis und Unternehmensleitbild von Fair-Handels-Organisationen. Doch auch der Faire Handel kommt an seine Grenzen. Er bewegt sich in einem globalen Wirtschaftssystem, das maßgeblich auf Ausbeutung beruht, und in dem viele Unternehmen durch die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards Wettbewerbsvorteile genießen. Zudem gibt es Bereiche, die auch Fair-Handels-Unternehmen nicht beeinflussen können oder in denen sie bislang nicht nachverfolgen können, ob Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Dazu gehören sowohl verschiedene Rohstoffe, die es nicht aus dem Fairen Handel gibt, als auch nicht-nachhaltige Lager- und Transport-Dienstleistungen. Diese Herausforderungen können Fair-Handels-Akteure nicht alleine lösen. Dafür braucht es die Verpflichtung aller Wirtschaftsakteure, gemeinsam globale Mindeststandards zu etablieren. Deshalb fordern Fair-Handels-Organisationen gemeinsam mit vielen anderen ein Lieferkettengesetz mit klaren Haftungsregeln für alle Unternehmen.

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland würde Unternehmen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind, dazu verpflichten, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten.


Quellen

Weltladen-Dachverband e.V. und Olaf Paulsen:

Begleitheft zum Weltladentag 2016 Begleitheft zum Weltladentag 2020

Weiterlesen

Forum Fairer Handel (2014): Das neue WFTO-Garantie-System. Zu finden unter: www.forum-fairer-handel.de/nc/service/materialien

Quelle: Wiki-Artikel „Menschenrechtliche Sorgfalt im Fairen Handel “ von Weltladen-Dachverband e.V. unter einer CC BY 4.0-Lizenz

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Stand: 10/2022

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