Transparenzregister
Grundlegendes
Weltläden beziehungsweise die sie tragenden juristischen Personen (e.V., eG, GmbH) erhalten regelmäßig Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH erhebt diese Gebühren für die Führung des bundesdeutschen Transparenzregisters, in der alle Gesellschaften oder sonstige juristische Personen erfasst werden sollen. Dieses Register wurde auf Basis des Geldwäschegesetzes (GwG) geschaffen und soll ersichtlich machen, welche wirtschaftlichen Eigentümer hinter Stiftungen, Firmen und anderen Institutionen stehen. Damit soll der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche gefördert werden. Die Daten vieler juristischer Personen werden in der Regel automatisch aus bestehenden staatlichen Verzeichnissen, wie dem Vereins- und Handelsregister, entnommen. Trotzdem sind auch diese juristischen Personen nach aktuellem Stand gebührenpflichtig.
Echtheit und Befreiung
Bevor die Gebühren bezahlt werden, sollte der Bescheid auf Echtheit überpfrüft werden, da Betrugsversuche mit gefälschten Bescheiden nicht ausgeschlossen werden können (siehe Dokument zum Weiterlesen unten). Von den Finanzämtern als gemeinnützig anerkannte eingetragene Vereine können sich von den Gebühren befreien lassen. Eine rückwirkende Befreiung ist aktuell aber nicht möglich, d.h. die Gebühren für die Jahre 2017-2020 müssen bezahlt werden. Die Beantragung der Befreiung ist derzeit ausschließlich über die Internetseite des Transparenzregisters vorgesehen und relativ umständlich (siehe Anleitung unten). Die Befreiung gilt für die Dauer der Gewährung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt und muss danach erneut beantragt werden.
Stand: Februar 2021