Finanzielle Wertschätzung von Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche Mitarbeit ist aus den meisten Weltläden nicht wegzudenken und verdient Anerkennung. In diesem Artikel geht es um die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Wertschätzung von Ehrenamtlichen in Weltläden. Mindestens genauso wichtig sind natürlich nicht-finanzielle Formen der Anerkennung und die Begleitung von Mitarbeiter*innen.
Rabatt
Die simpelste Art zur Entschädigung von ehrenamtlicher Mitarbeit ist der Rabatt im Weltladen. Nicht nur im konventionellen Handel ist dies üblich, auch - oder besonders - bei ehrenamtlichem Engagement kann so zumindest eine kleine Wertschätzung der geleisteten Arbeit ausgedrückt werden. Rabatte von z.B. 5 % auf Lebensmittel und 10 % auf Non-Food-Artikel können so für alle Mitarbeiter*innen ein kleines Dankeschön sein. Steuerfrei sind diese Rabatte auf jeden Fall bis 1080 Euro im Jahr.
"Annehmlichkeiten"
Das Steuerrecht kennt außerdem sogenannte Annehmlichkeiten. Das sind Sachgeschenke, die zu bestimmten persönlichen Anlässen gemacht werden dürfen, z.B. zu runden Geburtstagen oder zum Vereinsjubiläum oder auch für eine verbilligte Bewirtung bei der Weihnachtsfeier. Der Wert des Geschenkes darf 60 Euro nicht übersteigen, wobei zum Beispiel auch Gutscheine des eigenen Ladens verschenkt werden dürfen.
Aufwandsentschädigung
Die Erstattung von Aufwendungen wie Fahrt- oder Materialkosten sollte in jedem Verein üblich sein. Hier empfiehlt es sich einheitliche Regeln für alle Mitarbeiter*innen zu schaffen. Fragen wie die notwendige Genehmigung von Reisen, eine Kilometerpauschale ab einer gewissen Entfernung oder auch die Kosten für Verpflegung und Übernachtung, bzw. ganz grundsätzlich für Fortbildungen, sollten hier geregelt sein. Ebenso können aber z.B. auch Telefon- und Internetkosten bei häufiger Nutzung für den Weltladen anteilig erstattet werden, wobei hierfür der Nutzungsumfang für den Weltladen nachgewiesen werden muss. Eine Erstattung von Aufwendungen muss natürlich auch nicht als Einnahme versteuert werden.
Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale in Höhe von derzeit maximal 840 Euro pro Jahr (also 70 Euro pro Monat) ist für beide Seiten steuerfrei und ermöglicht die Entschädigung umfangreicher ehrenamtlicher Tätigkeit. Wichtig ist hier aber, dass die geleistete Arbeit im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb stattfindet, also nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Ladens. Beispiele wären hier die Organisation von Vorstandssitzungen und Vereinsaktivitäten oder die Mitgliederbetreuung. Da die Ehrenamtspauschale unabhängig vom offiziellen Status im Verein ist (Vorstand, Mitglied, ...), kann so z.B. auch das Leitungsteam symbolisch ein klein wenig honoriert werden. Wichtig ist, dass es sich um eine Nebentätigkeit handelt und klare Vereinbarungen über die Ehrenamtspauschale getroffen werden. Um die Ehrenamtspauschale für Vorstandstätigkeiten nutzen zu können, bedarf es eines Passus in der Satzung oder eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Für alle anderen Mitarbeiter*innen ist ein Vorstandsbeschluss ausreichend, um die Ehrenamtspauschale nutzen zu können.
Beispiele für Satzungsformulierungen: „Der Vorstand kann sich (auf einstimmigen Beschluss hin / soweit die finanzielle Lage des Vereins es erlaubt) für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung gewähren.“ „Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale).“
Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag ist ebenfalls für beide Seiten steuerfrei und kann für Referent*innen- und Schulungstätigkeiten mit maximal 3.000 Euro pro Jahr vergütet werden. Der Übungsleiterfreibetrag wird dem ideellen Bereich eines Weltladens zugeordnet und kann für alle Tätigkeiten mit pädagogischer oder künstlerischer Ausrichtung genutzt werden, wie z.B. für die Bildungs- und Kampagnenarbeit im Weltladen. Neben externen Bildungsangeboten können hiermit auch interne Schulungen der Mitarbeiter*innen durch ein Mitglied vom Team vergütet werden. Auch hier muss es sich um eine Nebentätigkeit handeln und auch hier muss die Vergütung vertraglich klar geregelt sein.
Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ist ein kleines "Dankeschön" für Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich in besonderer Weise engagieren. Sie kann in vielen Kommunen kostenlos beantragt werden und ermöglicht dann z.B. den vergünstigten Besuch von kulturellen Einrichtungen. Die genauen Anforderungen an die Vergabe variieren etwas bei den teilnehmenden Kommunen, die notwendigen Infos lassen sich aber i.d.R. gut über Suchmaschinen mit dem Begriff „Ehrenamtskarte [STADT]“ finden.
Zum Weiterlesen:
Zur Ehrenamtspauschale: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/ehrenamtspauschale/
Zum Übungsleiterfreibetrag: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/uebungsleiterfreibetrag/
Zur Aufwandsentschädigung: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/aufwandsentschaedigung/
Stand: Februar 2022
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