Mengenausgleich
Ein sogenannter Mengenausgleich kann im Fairtrade-System bei Kakao, Zucker, Tee und Säften auftreten. Er besagt, dass für diese Produkte in bestimmten Fällen keine physische Rückverfolgbarkeit gegeben ist, sondern lediglich eine dokumentarische. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Kleinproduzent*innen ihr Zuckerrohr zu einer Zuckermühle bringen, die auch die Rohware von Erzeuger*innen verarbeitet, die nicht Fairtrade-zertifiziert sind. Hier wird die Menge des angelieferten fairen Zuckerrohrs dokumentiert und die entsprechende Menge des Rohzuckers, der zu Fairtrade-Bedingungen weiterverkauft werden kann – die Anlage wird angesichts der geringen Fairtrade-Mengen aber nicht eigens angehalten und gereinigt, um das fair gehandelte Zuckerrohr separat zu verarbeiten.
Die Produzent*innen erhalten eine Vergütung gemäß Fairtrade-Standards, es gibt keine Abweichungen bei der zu Fairtrade-Bedingungen gehandelten Menge – aber ob im gesiegelten Endprodukt auch wirklich "echter" Fairtrade-Zucker steckt, ist eher dem Zufall überlassen. Das System funktioniert ähnlich wie bei Mostereien, welche die angelieferte Apfelmenge dokumentieren und die entsprechende Menge an Saft wieder abgeben – aber ob er aus den eigenen Äpfeln stammt, weiß niemand. Auf der Verpackung des Fairtrade-gesiegelten Produktes wird die Anwendung des Mengenausgleichs mit folgendem Satz deklariert: "[Zutat]: nach Fairtrade-Standards gehandelt. Gesamtanteil …%. [Zutat] mit Mengenausgleich."