Versicherungen
Eine Absicherung gegen alle möglichen betrieblichen Risiken ist aus Kostengründen nicht möglich. Jeder Weltladen sollte jedoch einige grundlegende Versicherungen abgeschlossen haben.
Die Versicherungen sollten auf die individuelle Lage des Weltladens zugeschnitten sein. Man sollte sich daher umfassend beraten lassen und mehrere Angebote einholen.
Achtung: Wenn Weltläden zwei Vereine haben, ist es wichtig, dass die Versicherungen Schäden in beiden Vereinen abdecken – ohne Prüfung, ob z.B. der Unfall im wirtschaftlichen oder im ideellen Verein passiert ist. Da es zudem in Weltläden nicht ungewöhnlich ist, dass Mitarbeitende allein im Laden stehen, sollte es eine Einweisung zum Thema Versicherungsschutz geben und eine Information an geeigneter Stelle im Laden hinterlegt sein, um im (hoffentlich nicht eintretenden) Bedarfsfall angemessen handeln zu können.
Wichtige Versicherungen
Ertragsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Versicherung gegen Schäden, deren Eintritt zu hohen finanziellen Einbußen und schlimmstenfalls zur Schließung des Weltladens führen kann, gilt in jedem Fall als sinnvoll. Entsprechende Risiken sind Brand, Blitzschlag, Explosion; Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus; Leitungswasserschäden; Sturm und Hagel sowie die dadurch verursachten Betriebsunterbrechungen. Sachversicherungen bzw. Geschäftsversicherungen der oben genannten Risiken werden oft im Bündel mit einer Ertragsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten.
Betriebshaftpflichtversicherung
Ebenfalls unerlässlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten in Ihrem Geschäftsumfeld entstanden sind. Neben dem*der Betriebseigentümer*in sind auch Mitarbeiter*innen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Es sind gerade kleine Unachtsamkeiten, die zu hohen Schäden führen können. Stolpert z.B. ein*e Kund*in über einen Karton, den man gerade auspacken wollte und bricht sich dabei den Arm, tritt die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden ein.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Betriebseigentümer*innen und ihre Mitarbeiter*innen und bietet finanzielle Leistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Träger dieser Versicherung sind die Berufsgenossenschaften, im Falle der Weltläden die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW). Bei Bildungsvereinen ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG zuständig.
Inwieweit Ehrenamtliche durch die Berufsgenossenschaft kostenlos unfallversichert sind, hängt von mehreren Faktoren ab, die im "espresso: Weltläden richtig versichern" (s. unten) zusammengefasst sind. Meist ist es so, dass Unfälle ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen (im Laden oder auf dem Weg zum/vom Laden) als Arbeitsunfälle zählen. Aktuelle Informationen zum Thema Unfallversicherung für Ehrenamtliche im Weltladen (Stand 2019) sind in der unten genannten Handreichung zusammengestellt.
Stand: November 2020
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Quellen
Weltladen-Dachverband (2015): Grundkurs Weltladen. Modul 6 “Der Weltladen als Unternehmen”.
Weltladen-Dachverband (2009): Weltläden neu gründen. Ein Leitfaden für Veränderer.
Zum Weiterlesen
2019_11_13_Unfallversicherung_Ehrenamtliche_WL_c.pdf 2015_WL-DV_espresso_Weltläden richtig versichern.pdf