Initiative Lieferkettengesetz
Im internationalen Handel werden täglich Menschen- und Arbeitsrechte verletzt. Auch Unternehmen in Deutschland und Europa sind immer wieder direkt oder indirekt daran beteiligt oder profitieren davon.
Damit Unternehmen weltweit verantwortungsvoller wirtschaften, hat die Bundesregierung 2021 das deutsche Lieferkettengesetz beschlossen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten. Das ist ein wichtiger Meilenstein!
Seit einigen Jahren laufen auch die Verhandlungen für ein EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen in ganz Europa gesetzlich verpflichten würde, Menschenrechtsverletzungen und der Zerstörung von Umwelt in ihren globalen Lieferketten wirksam vorzubeugen.
Starkes bundesweites Bündnis macht Druck
Die Weltläden setzen sich seit vielen Jahren für diese beiden Regulierungen ein - seit 2019 zusammen mit mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Initiative Lieferkettengesetz.
Darunter sind zahlreiche Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Der Weltladen-Dachverband - als Vertretung für 900 Weltläden in Deutschland - ist seit Beginn an ein Träger des Bündnisses.
Aus Sicht der Initiative Lieferkettengesetz und der Weltläden ist klar: Menschen am Anfang globaler Lieferketten müssen besser geschützt werden. Mit öffentlichen Aktionen machen sie immer wieder darauf aufmerksam.
Wie steht es aktuell um das EU-Lieferkettengesetz?
Im Dezember 2023 haben sich die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Rat nach einer langen und intensiven Verhandlungsphase (so genannter „Trilog“) auf die Inhalte für eine solche Regulierung geeinigt. Der beschlossene Kompromiss macht den Weg frei für ein europaweites Lieferkettengesetz.
Nach Finalisierung des Gesetzestextes anhand der vereinbarten Eckpunkte müssen der EU-Rat und das Europäische Parlament dem finalen Text noch formal zustimmen. Die Hürde im EU-Rat hat das EU-Lieferkettengesetz am 15. März 2024 genommen - allerdings erst nach zähen Nachverhandlungen, die leider zu einer weiteren Abschwächung des Kompromisses geführt haben.
Im April 2024 muss noch das Europaparlament über das EU-Lieferkettengesetz abstimmen. Erst dann kann das Gesetz - hoffentlich noch rechtzeitig vor den Europawahlen am 9. Juni - verabschiedet werden. Danach haben die Mitglieder der Europäischen Union zwei Jahre Zeit, die formulierten Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung müsste dann daraufhin das deutsche Lieferkettengesetz anpassen.
Fair-Handels-Unternehmen zeigen, wie gerechtes, menschenrechtsbasiertes und umweltschonendes Wirtschaften in der Praxis funktioniert. Die Verantwortung von Unternehmen für Mensch und Umwelt ist keine Frage der Unternehmensgröße, sondern der Überzeugung und des Willens. Verantwortung darf nicht auf dem Betriebsgelände enden, sondern muss die gesamte Wertschöpfungskette umfassen.
Der Faire Handel zeigt: Es ist möglich
Fair-Handels-Unternehmen zeigen seit Jahrzehnten, dass es möglich ist, soziale und ökologische Verantwortung entlang globaler Lieferketten zu übernehmen. Sie sollen damit endlich keine Ausnahme mehr darstellen. Es ist längst an der Zeit, einheitliche Regeln für alle Unternehmen festzuschreiben.
Die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards darf keinen Wettbewerbsvorteil mehr bieten. Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferkette billigend in Kauf nehmen, müssen endlich dafür haften. Der Faire Handel darf nicht länger die Ausnahme bleiben!