Diebstahl
Diebstahl kommt auch im Weltladen vor. Er ist ärgerlich und in den meisten Fällen wird er von den Mitarbeitenden nicht oder zu spät bemerkt werden. Die wichtigste Regel heißt daher: Ärgern hilft nicht.
Gelegenheit macht Dieb*innen
Auch wenn Diebstahl nicht vollständig verhindert werden kann, gibt es einige Maßnahmen, die es Dieb*innen erschweren, mit unbezahlter Ware den Laden zu verlassen:
- Den Laden übersichtlich und gut ausleuchten.
- Insbesondere kleinteilige und hochpreisige Artikel wie Schmuck in Kassennähe und/oder in Vitrinen präsentieren.
- Dem*der Kund*in zeigen, dass man ihn*sie im Blick hat (ordnen, sortieren, dekorieren). Auch Spiegel, mittels derer man auch Ecken im Blick haben kann, sind unter Umständen zusätzlich sinnvoll.
- Den*die Kund*in freundlich angesprechen, um einen persönlichen Kontakt herzustellen. Eine aktive Kund*innenansprache im Laden ist zugleich auch die beste Diebstahlprävention.
- Körbchen und ähnliches anbieten, in denen ausgesuchte Ware gesammelt werden kann. Alternativ kann dem*der Kund*in angeboten werden, Ware erst einmal an der Kasse abzulegen.
- Ausreichend Personal im Laden erleichtert es, Kund*innen im Blick zu behalten.
Auf frischer Tat ertappt
Wenn der Diebstahl zweifelsfrei mit eigenen Augen gesehen wurde, kann interveniert werden. Ein vager Verdacht ("Drückte sich so in der Ecke herum.") reicht jedoch nicht.
- Ruhig und bestimmt auftreten. Wenn möglich, zu zweit.
- Keine Aktionen unternehmen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Menschen gefährden. Die Person sollte nicht provoziert, nicht festgehalten und ihr Fluchtweg nicht verstellt werden. Zudem sollte der übliche Abstand eingehalten, körperlicher Kontakt vermieden und keine Gewalt angewendet werden.
- Die Person in einen ruhigen Bereich des Ladens bitten, z.B. ins Büro. Ein öffentliches Bloßstellen sollte vermieden werden. In einen abgeschlossenen Raum sollte man stets zu zweit gehen, wobei die Person vorangehen sollte.
- Das Gesehene ohne Vorverurteilung beschreiben. Die Person sollte gebeten werden, das Produkt herauszugeben. Man sollte keine Kontrolle der Tasche ohne ausdrückliches Einverständnis durchführen.
- Gibt der*die Kund*in die Ware heraus und zeigt den Personalausweis, dann sind Polizei und Festhalten überflüssig. Eine Anzeige, sowie das Erteilen eines (schriftlichen) Hausverbotes, ist jedoch immer sinnvoll.
- Versucht die Person zu fliehen, weigert sie sich, mitzukommen oder sich auszuweisen, sollte die Polizei gerufen werden.
Wichtig: Die Ware gilt erst dann als gestohlen, wenn der*die Kund*in ohne Bezahlung mit klarem Ziel nach draußen den Kassenbereich verlassen hat.
Überfälle
Einige Weltladen-Mitarbeitende mussten bereits Überfälle erleben: Bewaffnete oder unbewaffnete Personen forderten die Herausgabe der Einnahmen. Auch hier gilt: Eigensicherung hat Vorrang. Das heißt: Das Geld herausgeben und möglichst ruhig bleiben. Im Anschluss sollte die Polizei angerufen werden.
Quelle
Weltladen-Dachverband (2015): Grundkurs Weltladen. Modul 5 “Die Kund/innen – Unbekannte Wesen?”.